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Behördendschungel - Was? - Wo? - Wie? - Warum?

Erfahrungsberichte und hilfreiche Tipps rund um selbstgebaute Anlagen und eigene Projekte sowie Frühbeet, Terrarium, Beleuchtung, Technik und Co.
 

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Kröte

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Beitrag18.04.2012, 19:24

Hallo Maxi,

es ist ja kaum zu glauben, das Du nach dieser langen Zeit immer noch keine
Anmeldebestätigung erhalten hast.
Ohne diese wird es nicht möglich sein das Tier abzugeben, der neue Halter braucht ja dann auch wieder einen Herkunftsnachweis von Dir u. den Nachweis das die SK gemeldet ist.
Ich würde der Behörde etwas Druck machen.
Hier unter Kleinanzeigen http://www.kleinanzeigen.mediterrane-la ... roeten.de/ kannst Du Dein Angebot einstellen.
Kaufgesuche o. Angebote sind hier im Forum verboten.

Gruß Christine
Ich gebe hier meine persönliche Meinung u. Erfahrung weiter.
Da jeder Halter andere Bedingungen vorfindet, kann diese nicht als Patentrezept gesehen werden.

gunda

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Beitrag18.04.2012, 22:03

Hallo Maxi,
ich kenne keine horsfieldii, die eine EU-Bescheinigung von der Behörde bekommen hat, denn horsfieldii brauchen keine.
Die meisten Behörden bestätigen die Anmeldung auch nicht.
Nach der Abgabe trägst du in das Formular "Tierbestandsmeldung" den neuen Halter ein und schickst es zur Behörde. Damit ist der Fall für dich erledigt. Der neue Halter füllt ebenfalls solch ein Formular aus meldet das Tier auf seinen Namen an.
LG
Gunda
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Maxi

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Beitrag20.04.2012, 12:11

Hallo ihr beiden,

danke für die schnelle Antwort. Ich habe jetzt einfach nochmal nachgehakt. Richtig Druck machen kann ich ja leider nicht. Außer ständig nachzuhaken und zu sagen, dass es sehr wichtig ist, bleibt mir da wohl nicht viel übrig als zu warten.

Ich habe mich aber gleich erkundigt ob eine Tierbestandsmeldung bei Weitergabe reicht. Wenn ich eine Antwort bekomme, teile ich sie euch mit.

Mit der Kleinanzeigenseite komm ich nicht klar, ich bekomme eine bizarre E-Mail bei der ich die Anmeldung bestätigen muss, aber es passiert nix

Aber es gibt ja sicher noch weitere Seiten dafür. Trotzdem danke

lg Maxi

gunda

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Beitrag20.04.2012, 14:07

Hallo Maxi,
aus welchem Bundesland kommst du?
In Niedersachsen und in den meisten anderen Bundesländern bekommt man keine Bestätigung der Anmeldung. Und sie wird auch nicht zur Weitergabe der Tiere verlangt.
Eine EU-Bescheinigung wird für horsfieldii ebenfalls nicht ausgestellt, da sie nicht unter Artenschutzklasse II Anhang A fällt.
LG
Gunda
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Kröte

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Beitrag20.04.2012, 14:15

Hallo Gunda,

hier in Hessen (RP Kassel) bekommt man für jeden meldepflichtigen Ab- u. Zugang eine Bestätigung (aktualisierte Bestandsliste).
Für Tiere unter Anhang B (horsfieldii) benötigt man bei der Anmeldung einen Herkunftsnachweis u. bei Abgabe ebenso.
Zumindest muss eine Meldebestätigung vorliegen.
Das mag in anderen Bundesländern anders sein.

Gruß Christine
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gunda

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Beitrag20.04.2012, 15:25

Hallo Christine,
da seid ihr in Hessen die große Ausnahme.
Ich kopiere mir immer die Tierbestandsmeldungs-Formulare vor dem Einreichen, damit ich den Überblick nicht verliere.
LG
Gunda
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momo19

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Re: Behördendschungel - Was? - Wo? - Wie? - Warum?

Beitrag12.02.2013, 16:47

Hallo zusammen,
wollte nur zu Rheinland-Pfalz Kreis Trier und Trier-Saarburg was hinzufügen:

Die Behöre (Umweltamt; Herr xxx und Frau xxx in Trier) sind ,( obwohl sehr nett) , sehr pingelig, ( weil wohl überfordert) was die Fotos und die Anmeldungen betreffen.
Seit diesem Jahr muss man bei Neuanmeldung der Schlüpflinge eine Fotodoku alle 6 Monate einreichen ( im 1. Lebensjahr), sowie genaue Angaben zu Länge und Breite des Panzers passend zum Foto des Tieres.

Ich hatte Probleme Papiere von einem anderen Amt anerkennen zu lassen, weil die "Kreuzchen" nicht GENAU IM Kästchen gedruckt waren , obwohl es sich nur um eine Druckeinstellung handelte. Mittlerweile lasse ich mir bei einem Neukauf vorher Kopien der Papiere zukommen und lasse sie abchecken zwecks Anerkennung, um unliebsame Überraschungen zu erleben.

Unwissenderweise habe ich vor 3 Jahren 2 Thb ( 5 Jahre alt) gekauft die keine Fotodoku hatten. Momentan beratschlagen sie sich noch, ob sie mir nur die Papiere abnehmen, damit ich die Tiere werder verkaufen noch damit züchten kann, oder ob sie die Tiere doch beschlagnahmen. Obwohl ich eine eidesstattliche Erklärung des vorherigen Besitzers habe, wollen sie mir keine neuen Papiere machen.

Auskunft ob man eine Gehegegenehmigung braucht oder nicht, können sie einem aber nicht geben.....


Fazit: alles sehr genau mit Itüpfelchen vorbereiten.

liebe Grüsse
momo19

gunda

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Re: Behördendschungel - Was? - Wo? - Wie? - Warum?

Beitrag13.02.2013, 19:18

Hallo momo19,
und herzlich Willkommen im Forum
Ich habe die Namen der Sachbearbeiter mal rausgenommen.
Manche Behörden nehmen es sehr genau, andere weniger. Das ist wohl Glücksache.
momo19 hat geschrieben:Unwissenderweise habe ich vor 3 Jahren 2 Thb ( 5 Jahre alt) gekauft die keine Fotodoku hatten. Momentan beratschlagen sie sich noch, ob sie mir nur die Papiere abnehmen, damit ich die Tiere werder verkaufen noch damit züchten kann, oder ob sie die Tiere doch beschlagnahmen. Obwohl ich eine eidesstattliche Erklärung des vorherigen Besitzers habe, wollen sie mir keine neuen Papiere machen.

Da kann man der Behörde keinen Vorwurf machen. Es werden immer noch jede Menge Jungtiere eingeschmuggelt, z.B. aus Tunesien oder Spanien. Und genau das soll eine Fotodokumentation verhindern.
momo19 hat geschrieben:Auskunft ob man eine Gehegegenehmigung braucht oder nicht, können sie einem aber nicht geben.....

Besser keine schlafenden Hunde wecken ...

LG
Gunda
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Kröte

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Re: Behördendschungel - Was? - Wo? - Wie? - Warum?

Beitrag13.02.2013, 19:38

gunda hat geschrieben:
momo19 hat geschrieben:Auskunft ob man eine Gehegegenehmigung braucht oder nicht, können sie einem aber nicht geben.....

Besser keine schlafenden Hunde wecken ...


wen es interessiert:
Merkblatt Artenschutz (von meiner Behörde)
Aktuelle Regelung, Stand 11. Januar 2001, Verteiler an alle Züchter im Regierungsbezirk

Unter 2. Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege Tiergehege wurden 2009 in der Änderung des § 43 Bundesartenschutzgesetz als dauerhafte Einrichtung definiert, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden gehalten werden und die der Anzeigenpflicht unterliegen.
Der § 18 HAGBNatSchG regelt hierzu gesetzliche Ausnahmen vom Anzeigeerfordernis für Tiergehege und führt in § 18 Nr. 2 auf, dass es keiner Anzeige bedarf, wenn das Gehege eine Grundfläche von insgesamt 150 qm nicht überschreitet.

Gruß Christine
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momo19

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Re: Behördendschungel - Was? - Wo? - Wie? - Warum?

Beitrag13.02.2013, 20:34

Guten Abend und Danke an Gunda und Kröte images/smilies/zustimm.gif:

Wir haben im Amt alle Gesetzestexte zusammen durchgelesen, eindeutig waren sie weder für mich noch für den Sachbearbeiter. Er hat mir nur geraten ein Schreiben zu verfassen, indem ich mitteile, dass ich ein Gehege von so und so viel qm habe, ein paar Fotos anhänge und ihm zukommenlasse für seine Akten.
Das ist gemacht lso denke ich ist alles paletti :))
liebe Grüsse
momo19
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