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Sandy
hat sich eingenistet


Name: Sandy
Dabei seit: 11.10.2006
Beiträge: 128
Arten: Thb

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Verfasst am:
10.05.2007, 18:03 (Kein Titel) |
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Hallo Mimi,
abgesehen von der Anmeldung deiner Schildkröte, möchte ich dir gerne ein paar Vorschläge machen, was die Haltung und Ernährung anbelangt. Es gibt ein Sprichwort was heiß: Man hat nie ausgelernt!
Im laufe der Jahrzehnte hat sich vieles in der Schildkrötenhaltung geändert, das basiert auf dem neusten Stand der Wissenschaft, Erfahrungen von Haltern und geschulten Tierärzten etc.
Ich nehme mal deinen Text auseinander:
Nur die Winterstarre in diesem Winter ist
ihr nicht so gut bekommen, es war wohl im Keller nicht kalt genug.
> Wenn es eine Testudo hermanni boettgeri ist ist eine Überwinterungstemperatur zwischen 4-6 Crad optimal. Bereits ab 7/8 Crad fängt der Stoffwechsel und die Magensäueproduktion an zu arbeiten. Es entstehen Stoffwächselabfallprodukte die der Sk schaden können.
Auf Würmer wurde sie noch nie
untersucht, aber da ich sie rein vegetarisch ernähre und die Verdauung
auch gerade heute wieder gut aussieht, glaube ich nur, dass sie
"platt" war, von dem schlechten Winterschlaf.
Die Ernährung spielt dabei auch eine wichtige Rolle,
aber es kommt häufig vor das Schildkröten Würmer haben. Ich und viele andere Halter auch, lassen regelmäßig vor der Winterstarre Kot auf Parasiten untersuchen. Ein stark befallenes Tier kann im ungünstigen Fall innere Schäden bekommen oder in der Winterstarre sterben.
Sie machte übrigens, bis
auf die ersten Frischlingsjahre jedes Jahr vom 15. 10 . - 15.4. immer
den Winterschlaf.
6 Monate ist viel zu lang. Kein Wunder daß sie so gebeutelt ist. 4 Monate sind ausreichend. Unsere Winter sind länger als z. B. in Griechenland. Deswegen besitzen die meisten Halter ein gut isoliertes Frühbeet oder Treibhaus was beheizbar ist und einen Spotstahler zum Aufwärmen hat. Je nach Wetter im Frühjahr oder Herbst wird zugeheizt damit die Tiere nicht so lang starren müßen. Vorbild ist das Ursprungsland woher das Tier stammt und wird demzufolge nachempfunden. Selbst wenn deine Schildkröte schon seit über 50 Jahren hier lebt, hat sie die gleichen Bedürfnisse wie im natürlichen Habitat.
Sie hat ein großes Beet, fest umrandet, da sie sich
früher an einem Zaun immer hochzog und dann schon mal nach hinten
umfiel und darin habe ich jetzt auch ihr Veilchen, Blumenkohl, Salat und
Rasen gesetzt .
Die Einfriedung muß so beschaffen sein, daß sie sich weder verletzen noch drüberklettern kann. Bitte keinen Kohl, allgemein kein Gemüse und Salat oder Ost verfüttern. Es ist von der Zusammensetzung her nicht geeignet, kann die Darmflora ins Ungleichgewicht bringen und Parasitenbefall begünstigen. Ich würde es allmählich reduzieren und ihr zuletzt nur noch Wildkräuter anbieten. Die findest du hier: www.schildifutter.de
Sie hat eine regenfeste Hütte. Toll ist das nicht, aber
da ich ein Gartenfan bin, ist sie sowieso immer bei mir und läuft rum.
Die regenfeste Hütte sollte durch ein beheizbares FB ersetzt werden. Bei schlechtem Wetter kann sie sich unter einem Spot der auf dem Boden 40 Crad erreicht aufwärmen.
Zu kalte Haltung kann zu schlimmen Nierenentzündungen ausarten. Zeichen dafür können z. b. sein daß das Tier sich mehr durchs Gehege rupft als läuft.
Ich selbst bin auch 52 Jahre und daher mit ihr zusammen aufgewachsen.
sie isst am liebsten Banane, Kohlrabi, Eisbergsalat, Hölzer, Steine,
und Gräser.
Es ist schön wenn einem ein Tier soviele Jahre im Leben begleidet. Rein rechnerisch hat deine Schildkröte noch viele Jahre vor sich, wenn sie gesund ist. Zum Ost , Gemüse,... hab ich schon geschrieben. Wenn sie Hölzer frißt, kann das zur Verstopfung führen, bitte entfernen. Steine fressen ist nicht normal das zeugt von Mineralstoffmangel oder Parasitenbefall. Deswegen würde ich dir raten, auch wenn sie schon etwas fitter ist, trotzdem zum TA zu gehen. Kot sammeln mit ein paar Tropfchen Wasser drauf in eine leere Filmdose o. ä. und mit zum Ta nehmen. Desweitern braucht deine Schildkröte Kalk für ihre Knochen/Panzer. Dazu legst du Sepiaschale ohne den harten Rückenschulp ins Gehege, auch abgekochte zerstoßene Eierschalen, Muschelgritt, Taubengrit, Algenkalk sind geeignet (gibts z. b. bei Fachgeschäften für Agrabedarf, Raiffeisen etc.). Davon darf sie fressen soviel oder sooft wie sie will.
Wenn ich aus dem Bür komme und zu ihr reinschaue, rennt sie , wenn sie denn mal Hunger hat, als erstes zu meinen rotlakierten Fingernägeln, aber so Heu oder sowas habe ich ihr noch nie gegeben.
Nur Hunger hat sie eigentlich jetzt überhaupt nie. Ist das o.k. ??
Schildkröten sehen rot sehr gut. Heu darf sie auch fressen, jedoch fressen die meisten Schildkröten nicht das normale Heu sonder lieber blättriges Kräuterheu. Heu putzt übrigens gut den Darm, der Rauhfasergehalt ist hoch. Ich verfüttere es meistens im Sommer, weil es mir natürlicher erscheint als im Frühjahr oder Herbst. In Griechenland ist in Sommermonaten auch alles dürr und die Schildkröten müssen dann Dürres fressen, weil sie nichts anderes finden.
Wenn sie keinen Appetit hat, stimmt mit ihr was nicht. Um die Jahrezeit fressen Schildkröten gut und deine ist jetzt schon fast 4 Wochen wach. Wieder ein Grund beim Ta vorbeizuschauen.
Mit der Anmeldung würde ich nicht warten. Stell dir vor deine schildkröte büxt aus, wird gestohlen etc.. und außerdem ist es strafbar. Ich kenne noch andere Halter, die eine Schildkröte z. B. geerbt haben und keine Papiere hatten. Das lief auch problemlos. Ich hoffe es meldet sich noch jemand und berichtet persönlich.
Wenn Du noch mehr Infos zu Haltung brauchst schaust du mal hier nach:
http://www.villa-testudo.de/index.php?id=49
http://www.schildkroeten-farm.de/
http://www.t-hermanni.de/
http://www.schilditreff.de/
Sandy
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Mareike
noch am schnuppern

Alter: 25
Dabei seit: 04.08.2006
Beiträge: 21
Arten: Testudo graeca
Wohnort: Daaden

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Verfasst am:
10.05.2007, 21:16 (Kein Titel) |
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Hallo Mimi,
wenn ich das jetzt alles richtig gelesen habe, hatte ich vor kurzem das gleiche Problem. Wir haben seit ca 20 Jahren Schildkröten und ich habe auch erst letztes Jahr erfahren, dass man sie an melden muss. Da meine Mutter sie von einem Verwandten übernommen hatte und meine Mutter selbst mittlerweile verstorben ist, konnten wir nicht nachverfolgen, woher die Tiere stammen. Ich habe dann einfach einen Brief an das Regierungspräsidium geschrieben und die ganze Sache erklärt. Daraufhin habe ich Anmeldeformulare geschickt bekommen, ausgefüllt und die Sache war erledigt. Also nichts mit wegnehmen oder so. Und so teuer war es auch nicht. Allerdings habe ich keine EU-Beschinigung sondern eine "Befreiung vom Besitzverbot für besonders geschützte Tiere". Das heißt, ich darf sie nicht verkaufen.
Ich wohne zwar in Hessen aber ich denke nicht, dass es bei dir anders ist.
Lg Mareike
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Ralf
noch am schnuppern

Dabei seit: 20.06.2006
Beiträge: 37

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Verfasst am:
10.05.2007, 22:18 (Kein Titel) |
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Hallo Mareike,
leider kann man eben nicht grundsätzlich davon ausgehen, das es so
wie bei Dir abläuft. Es soll auch Behörden geben, die solche Tiere grundsätzlich
beschlagnahmen, und bei anderen Haltern oder Auffangstationen
unterbringen. Daher kann ich die Sorge dass das Tier ggf. eingezogen
wird, auch durchaus nachvollziehen. Auch findet es nicht jeder unbedingt
gut, wenn er das Tier zwar behalten darf, das Tier aber trotzdem in den
Besitz der Behörde übergeht.
MfG Ralf
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Mareike
noch am schnuppern

Alter: 25
Dabei seit: 04.08.2006
Beiträge: 21
Arten: Testudo graeca
Wohnort: Daaden

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Verfasst am:
11.05.2007, 12:52 (Kein Titel) |
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Hallo Ralf,
natürlich kann ich diese Sorge auch verstehen. Mir ging es ja damals genauso. Und natürlich sind nicht alle Behörden gleich, da gebe ich dir Recht. Ich wollte mit meinem Beitrag einfach nur zeigen, dass eine spätere Anmeldung nicht unbedingt negativ verlaufen muss. Kam vielleicht nicht so gut rüber.
Lg Mareike
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Kröte
Forenlegende


Name: kroete
Dabei seit: 22.06.2006
Beiträge: 2900

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Verfasst am:
11.05.2007, 18:24 (Kein Titel) |
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« Ralf » hat folgendes geschrieben:
Hallo Mareike, leider kann man eben nicht grundsätzlich davon ausgehen, das es so
wie bei Dir abläuft. Es soll auch Behörden geben, die solche Tiere grundsätzlich beschlagnahmen, und bei anderen Haltern oder Auffangstationen unterbringen. Daher kann ich die Sorge dass das Tier ggf. eingezogen wird, auch durchaus nachvollziehen. Auch findet es nicht jeder unbedingt gut, wenn er das Tier zwar behalten darf, das Tier aber trotzdem in den Besitz der Behörde übergeht. MfG Ralf
Hallo Ralf,
zwar kann ich Deine Bedenken nachvollziehen, dennoch sollte man jedem Halter empfehlen seine Tiere zu melden.
Kann man nachweisen, dass die Tiere schon viele Jahre im Besitz sind (durch alte Bilder, Nachbarn usw.) wird es keine Probleme geben.
Mir ist nicht ein Fall bekannt, wo die Tiere (durch die Behörde) bei so einem Fall beschlagnahmt wurden.
Der illegale Handel/ das Einführen von Wildfängen kann man nur einschränken, wenn die Tiere die unter Artenschutz stehen gemeldet werden und Papiere haben müssen.
Leider werden immer noch genug Schildkröten der Natur entnommen und illegal verkauft, da ist eine Aufklärung angebracht.
Mimi hat geschrieben.: Aber trotz allem sehe ich die ganze Anmeldegeschichte nicht ein.
Ich sehe auch so vieles nicht ein und muss es dennoch tun, was ist das für eine Einstellung?
Es gibt nun einmal Gesetze, wenn man sich daran nicht halten will o. kann, muss man eben mit einer Strafe rechnen.
Gruß Kröte
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Mareike
noch am schnuppern

Alter: 25
Dabei seit: 04.08.2006
Beiträge: 21
Arten: Testudo graeca
Wohnort: Daaden

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Verfasst am:
11.05.2007, 18:47 (Kein Titel) |
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« Ralf » hat folgendes geschrieben:
Hallo Mareike,
...Auch findet es nicht jeder unbedingt
gut, wenn er das Tier zwar behalten darf, das Tier aber trotzdem in den
Besitz der Behörde übergeht.
MfG Ralf
Hallo Ralf,
also habe mir meine Unterlagen nochmal genau angeschaut. Da steht nirgendwo, dass die Tiere Besitz der Behörde sind. Ich bin der Besitzer. So wie ich das verstanden habe, ist der einzige Unterschied zur EU-Bescheinigung, dass ich sie nicht verkaufen darf.
Mareike
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Sandy
hat sich eingenistet


Name: Sandy
Dabei seit: 11.10.2006
Beiträge: 128
Arten: Thb

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Verfasst am:
11.05.2007, 19:27 (Kein Titel) |
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Hallo Mareike,
ich will nicht klugsch....., stimmt Du bist die Besitzerin. Der Unterschied liegt daran, wenn du die Schildkröte besitzt bist du nicht unbedingt die Eigentümerin. Besitztum ist nach dem Gesetz die tatsächlicher Herrschaft über eine Sache. Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Z. B. ist mir ein Tier zugelaufen und ich nehme es in meinen Besitz, so gehört mir das Tier nicht. Demjenigen, dem das Tier entlaufen ist und die Papiere hat ist der Eigentümer. Wenn nun der Eigentümer sich nicht meldet oder nicht auffindbar ist, kann die Behörde mir das Tier zur Pflege überlassen, muß aber die Schildkröte nicht unbedingt zu meinem Eigentum machen.
Gruß
Sandy
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Kröte
Forenlegende


Name: kroete
Dabei seit: 22.06.2006
Beiträge: 2900

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Verfasst am:
11.05.2007, 20:51 (Kein Titel) |
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Hallo Sandy,
ich habe zwei meiner Schildkröten vor 35 Jahren im Zoohandel für 5 DM gekauft.
Diese beiden Tiere habe ich viele Jahre später bei der Behörde gemeldet, mit entsprechenden Nachweisen die ich der Behörde vorlegen musste.
Die Tiere sind mein Eigentum, das habe ich von der Behörde schriftlich!
Ich darf die SK´s nicht verkaufen, da ich für sie keine Vermarktungsgenehmigung bekomme, jedoch könnte ich die Schildkröten verschenken.
Hierzu müsste ich vorab die neuen Halter benennen und die Behörde würde mir dann eine Bescheinigung für die Tiere ausstellen.
Eine Vermarktungsgenehmigung bekommt man für hier gezüchtete Tiere, meine beiden SK´s sind Wildfänge ( der freien Wildbahn entnommene Exemplare), daher ist die Vermarktung (Verkauf) verboten.
Ausnahme vom Vermarktungsverbot/Vermarktungsgenehmigung
Die Vermarktung, d. h. insbesondere Kauf und Verkauf, von Exemplaren solcher Arten, die im Anhang A der Europäischen Artenschutzverordnung (VO (EG) Nr. 338/97) aufgeführt sind, ist grundsätzlich verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch auf Antrag eine Ausnahme gewährt werden. Diese Ausnahmegenehmigung wird in Form einer EG-Bescheinigung (Vermarktungsgenehmigung) erteilt.
Antrag auf Erteilung einer Vermarktungsgenehmigung
Genehmigungen können u.a. erteilt werden für Exemplare, die
· vor der Unterschutzstellung bereits erworben wurden,
· in die EU legal eingeführt wurden,
· einer rechtmäßigen Zucht entstammen,
· rechtmäßig der Natur entnommen wurden,
· der Erhaltung der betreffenden Art dienen,
· Forschungs- oder Bildungszwecken dienen.
Gruß Kröte
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Sandy
hat sich eingenistet


Name: Sandy
Dabei seit: 11.10.2006
Beiträge: 128
Arten: Thb

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Verfasst am:
11.05.2007, 21:46 (Kein Titel) |
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Hallo Kröte,
in deinem Fall ist das was anderes. Ich wollte nur drauf hinweisen wo der Unterschied ist zwischen Eigentum und Besitz, als Beispiel nahm ich eine zugelaufene Schildkröte. Tier die schon seit langem bei dir leben und Beweise erbracht werden, bevor es evt. schon die Cites gab, gelten andere Gesetze oder Regelungen.
Die Tiere sind mein Eigentum, das habe ich von der Behörde schriftlich!
Ich darf die SK´s nicht verkaufen, da ich für sie keine Vermarktungsgenehmigung bekomme, jedoch könnte ich die Schildkröten verschenken.
Hierzu müsste ich vorab die neuen Halter benennen und die Behörde würde mir dann eine Bescheinigung für die Tiere ausstellen.
Eine Vermarktungsgenehmigung bekommt man für hier gezüchtete Tiere, meine beiden SK´s sind Wildfänge ( der freien Wildbahn entnommene Exemplare), daher ist die Vermarktung (Verkauf) verboten.
>Wenn Du das schriftlich hast wird das seine Richtigkeit haben, auch wenn eine gewisse Einschränkungen wie Weiterverkauf verboten ist.
Gruß
Sandy
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Kröte
Forenlegende


Name: kroete
Dabei seit: 22.06.2006
Beiträge: 2900

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Verfasst am:
11.05.2007, 21:59 (Kein Titel) |
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Hallo Sandy,
Mareike hatte geschrieben, dass ihre Tiere auch schon 20 Jahre bei ihr leben.
Gruß Kröte
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Mareike
noch am schnuppern

Alter: 25
Dabei seit: 04.08.2006
Beiträge: 21
Arten: Testudo graeca
Wohnort: Daaden

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Verfasst am:
12.05.2007, 09:17 (Kein Titel) |
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Hallo Sandy,
mmhhh..... mit diesem Unterschied hab ich mich noch nie genau Beschäftigt. Aber Kröte hat es ja ausführlich beschrieben und genau so ist es auch bei meinen Tieren.
Lg Mareike
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Sandy
hat sich eingenistet


Name: Sandy
Dabei seit: 11.10.2006
Beiträge: 128
Arten: Thb

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Verfasst am:
13.05.2007, 12:44 (Kein Titel) |
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Hallo,
@ Mareike&Kröte
da alles mit dem Amt besprochen bzw. sogar schriftlich geklärt ist kann man euch als Eigentümer bezeichnen. Es gibt aber auch Fälle, wo es anders ausgegangen ist, weil einfach die Beweise zu schwammig waren. Manche Dinge sind bei den Ämtern verschieden, was ich nicht gut finde. Man muß sich nur mal die Gebürenordnung der EU-Bescheinigungen der versch. Bundesländer anschauen.
Und letztendlich liegt die Entscheidung an den Sachbearbeitern, die die Fälle bearbeiten. Wenn ich eine Schildkröte solang besitzen würde und die Behörde vorhätte es mir wegzunehmen, weil ich die Anmeldung versäumt habe, würde ich gerichtlich dagegen vorgehen.
Gruß
Sandy
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patrick7074
noch am schnuppern

Name: Patrick
Alter: 18
Dabei seit: 15.11.2006
Beiträge: 32

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Verfasst am:
13.05.2007, 13:59 (Kein Titel) |
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hallo
wie sollen die behörden denn auf das unangemeldete tier aufmerksam werden, die finden das doch gar nicht raus
mfg
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GAST-USER
Forenlegende

Name: Gast
Dabei seit: 12.09.2007
Beiträge: 1417

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Verfasst am:
13.05.2007, 14:16 (Kein Titel) |
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Hi Ihr Lieben, gestern konnte mich ich nicht einloggen. Aber ihr könnte mir schon vertrauen, dass mein Tier artgerecht gernährt wurde , sonst
wäre sie nicht so alt geworden . Natürlich isst sie nur Steinchen und
Stöckchen. Abe aus der entsprechenden Literatur ist zu entnehmen, daß
Schildis das für ihre Verdauung durchaus brauchen Aber keine Sorge,
sie wird abwechslungsreich ernährt, dass sieht schon mein Garten
vor, der eigentlich der ihre ist. Nur war eben dieses problem mit dem
schlechen Appetit. Eurer vielgelobter Löwenzahn wird von ihr aber
verschmäht. Wäre mir ehrlich auch zu bitter !
Die Anmeldungsgeschichte..... ich glaube, wir beide verstecken uns !!
Liebe Grüße
Mimmi und Mimmi-Mutter
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Sarina
Stammschreiber


Name: Sarina
Alter: 26
Dabei seit: 30.07.2006
Beiträge: 365
Arten: testudo hermanni boettgeri
Wohnort: Erlangen/Nürnberg

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Verfasst am:
13.05.2007, 19:40 (Kein Titel) |
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Hallo Mimi,
« Mimi » hat folgendes geschrieben:
Aber ihr könnte mir schon vertrauen, dass mein Tier artgerecht gernährt wurde , sonst
wäre sie nicht so alt geworden .
Leider werden die Tiere auch ohne artgerechte Ernährung "alt", d.h. wenn du 40 oder 50 Jahre für ein Tier das über 100 werden kann, als "alt" bezeichnen willst.
« Mimi » hat folgendes geschrieben:
Natürlich isst sie nur Steinchen und Stöckchen. Abe aus der entsprechenden Literatur ist zu entnehmen, daß Schildis das für ihre Verdauung durchaus brauchen
Es gibt leider sehr sehr viel schlechte Literatur auf dem Markt. Das GU Buch von Herrn Wilke gehört nach Meinung vieler Schildkrötenhalter dazu!
Grüße Sarina
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