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Arten: verschiedene Land- und Sumpfschildkröten
Verfasst am:
28.02.2010, 20:33 (Kein Titel)
Hallo Michl,
die Regeln zum Halten von "gefährlichen Tieren", wie zum Beispiel Schnappi´s, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In welches Bundesland willst du denn ziehen ? Bei uns in Berlin ist es nicht vorgeschrieben, die Sachkundeprüfung abzulegen, um eine Schnappschildkröte halten zu dürfen. Das müssen nur Tierhändler. Es kann natürlich helfen...
Ich finde sowieso, dass es nur helfen kann, wenn man den Behörden etwas vorlegen kann. Daher habe ich die Prüfung mal abgelegt. Einfach den Ordner von der DGHT oder DVA kaufen und pauken. Dann die Prüfung ablegen.
Hallo!
Zuerst einmal ist die Haltung dieser Art in ganz Deutschland verboten, es gibt Ausnahmen, da steht aber die Zustimung der örtlich zuständigen Behörde davor. Zusätzlich zu diesem grundsätzlichen Haltungsverbot haben die einzelnen Länder teils noch weitergehende Bestimmungen. Z.B. in Bayerhn steht die Chelydra serpentina auf der Liste der gefährlichen Tiere, und da sind dann die Gemeinden für evtl. Ausnahmen zuständig:
http://igds-online.de/index.php?opt [...] le&id=9&Itemid=17
Ein Sachkundenachweis ist sicher Hilfreich, reicht aber alleine nicht aus.
Ganz wichtig: vor dem Umzug fragen!
Viele Grüße
Jutta
Alter: 15
Dabei seit: 27.09.2009
Beiträge: 148
Arten: Sternotherus odoratus,Trachemys scripta troosti,Pseudemys nelsoni,Testudo hermanni
Verfasst am:
01.03.2010, 13:48 (Kein Titel)
Da braucht man doch auch eine ausreichend große und gesicherte Anlage.
Im Buch steht etwas von mindestens 25 Quadratmetern.Außerdem lassen sie sich nicht in geschlossenen Räumlichkeiten halten.Hast du ein Haus mit Garten, oder eine Wohnung?