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Dayserl
frisch reingeschneit

Dabei seit: 04.02.2008
Beiträge: 3

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Verfasst am:
04.02.2008, 20:41 Probleme mit Erteilung von Cites-Bescheinigung |
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Hallo,
ich habe ein Problem mit der Erlangung von Bescheinigungen (Cites) für die Vermarktung meiner Nachzucht griechischer Landschildkröten.
Ich habe letztes Jahr erstmals versucht die Eier meiner zwei Weibchen auszubrüten. Die erfolgreiche Nachzucht 2007 besteht aus insgesamt 10 jungen Schildkröten.
Ich habe alle Tiere zweifach fotografiert und dokumentiert und die Unterlagen an die zuständige obere Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium BW) geschickt mit der Bitte, mir die Bescheinigungen zur Vermarktung auszustellen.
Mein Antrag wurde abgelehnt, da bei einer Vermarktungsgenehmigung Voraussetzung ist, dass die Elterntiere eine legale Herkunft haben. Es muss nachgewiesen werden, dass die Tiere legal der Natur entnommen wurden oder selbst legale Nachzuchten sind oder vor In-Kraft-Treten des Washingtoner Artenschutzabkommens eingeführt wurden
Bei meinen Elterntieren handelt es sich um zwei ca. 30 bis 35 Jahre alte Weibchen und ein ca. 8-jähriges Männchen.
Zur Herkunft der beiden weiblichen Tiere:
Ich habe die beiden weiblichen Tiere vor ca. 15 Jahren auf Grund einer Suchanzeige in der Zeitung geschenkt bekommen. Sie waren damals schon ca. 15 Jahre alt; dürften also schon vor In-Kraft-Treten des Artenschutzabkommens geboren worden sein und dürften daher keine Papiere gehabt haben (Altbesitz).
Ich habe versucht, die Adressen der ursprünglichen Besitzer herauszubekommen. Beide leben nicht mehr. Bei einem könnte die Tochter den früheren Besitz bezeugen.
Zur Herkunft des Schildkrötenmännchens:
Dieses habe ich von einer Bekannten bekommen. Sie hat die Schildkröte herrenlos gefunden und von meiner Tochter gewusst, dass ich Schildkröten besitze.
Im übrigen wundert es mich, dass das Verfahren bei der Erteilung der Vermarktungs-genehmigung für Nachzuchten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, obwohl es doch eine EU-weite einheitliche Regelung ist. So habe ich vom Landesamt für Natur und Umwelt in Schleswig-Holstein erfahren, dass dort folgendes gilt:
Tiere ohne Papiere (Schleswig-Holstein)
Ab und zu kommt man an Tiere, die aus Unwissenheit der Vorbesitzer weder gemeldet sind, noch irgendwelche Papiere haben. Oft sind diese Tiere aber schon jahrzehntelang in Deutschland. Oft genügt eine schriftliche Bestätigung der Vorbesitzer, dass das Tier seit 19XX in seinem Besitz war, wenn das Tier vor 1987 bereits in Deutschland war. Die Tiere werden dann gemeldet und dürfen dann nicht weiterverkauft werden. Sie erhalten in der Regel auch keine Papiere.
Da auch hierbei leider keine bundesweit einheitlichen Regelungen angewandt werden, sollte man sich in jedem Fall vorher an die zuständige Behörde wenden, dies gilt insbesondere auch für gefundene Tiere.
Ich meine, beides trifft für meinen Fall zu (die beiden Weibchen sind Altbesitz und weit vor 1987 (Artenschutzabkommen) geboren; das Männchen wurde gefunden .
Vielleicht könnt Ihr mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen und mir ein paar Tips zur Lösung des Problems mit der Behörde geben. Interessant für mich wäre es letztendlich auch zu wissen, ob die Behörde mir nicht statt einem formlosen ablehnenden Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung liefern muss, mit der ich gerichtlich meinen Anspruch prüfen lassen kann.
Danke schon mal für Eure Antworten
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Sarina
Stammschreiber


Name: Sarina
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Verfasst am:
04.02.2008, 20:49 Re: Probleme mit Erteilung von Cites-Bescheinigung |
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Hallo,
ich finde du gehst ganz schön blauäugig an die Sache heran. Du hast zwei illegale Schildkröten, scheinbar nicht nur ohne Papiere, sondern auch ohne der Meldepflicht nachzugehen, und beschwerst dich jetzt, dass du für die Nachzuchten keine Papiere bekommst????
Wegen Altbestand: Die Nachmeldefrist für Altbestand ist seit Jahren abgelaufen! Melde- und Papierpflicht besteht immerhin seit 24 Jahren!
Das Männchen hättest du ohne Genehmigung der Behörde garnicht nehmen dürfen.
Du kannst in der Situation froh sein, wenn die beiden Tiere, und die illegalen Nachzuchten, nicht beschlagnahmt werden. Ich bin mir in dem Punkt nicht ganz sicher, aber ich kann mir gut vorstellen, dass du die Eier garnicht hättest ausbrüten dürfen.
Einziger Rat: Versuche so viele Belege für die Herkunft der Tiere zu finden, geh räumütig zum Sachbearbeiter, und schau zu dass du ihn bei guter Laune hältst. Wenn er zwei Augen zudrückt, kann der Altbestand vielleicht noch nachgemeldet werden, und du bekommst für das Männchen eine Haltungsgenehmigung, und irgendwas für die Nachzuchten.
Grüße, Sarina
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Dayserl
frisch reingeschneit

Dabei seit: 04.02.2008
Beiträge: 3

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Verfasst am:
04.02.2008, 21:33 (Kein Titel) |
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Danke Sarina für die Antwort,
habe echt seit knapp einem Jahr Kenntnis von dem Papierkram und den Vorschriften!
Mal sehn, was sich noch machen läßt!
P.S. Möchte nicht wissen, wieviele Schildi-Besitzer ebenfalls keine Ahnung davon haben!
Gruß vom Hans
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Sarina
Stammschreiber


Name: Sarina
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Verfasst am:
04.02.2008, 21:59 (Kein Titel) |
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Hallo Hans,
« Dayserl » hat folgendes geschrieben:
P.S. Möchte nicht wissen, wieviele Schildi-Besitzer ebenfalls keine Ahnung davon haben!
Jeder Schildkrötenhalter sollte doch eigentlich wenn er ein Tier bekommst sich wenigstens irgendwo mal informieren, wie man ein solches Tier hält. Und in jedem Buch über Schildkröten, selbst in den schlechten, befindet sich ein Kapitel über die Meldepflicht. Die Ausreden zählen also zu Recht nicht so ganz.
Wenn du seit einem Jahr von der Meldepflicht weißt, hast du trotzdem ein Jahr gewartet, bis du dich mal an die Behörde gewandt hast. Die Schuld musst du schon eingestehen.
Ich wünsche dir viel Glück, dass sich jetzt noch alles gerade biegen lässt. In Anbetracht der Tatsache, dass die Behörde durchaus die Möglichkeit hätte, die Tiere zu beschlagnahmen finde ich die bisherige Reaktion eigentlich sehr freundlich.
Grüße, Sarina
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gunda
Moderation


Name: Gunda
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Verfasst am:
04.02.2008, 22:45 (Kein Titel) |
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Hallo Hans,
unter der Überschrift "Der Behördendschungel" habe ich mal zusammengestellt, was man über den Papierkram wissen muss.
http://www.schildkroetenforum.net/v [...] .php?t=106&highlight=
Das komplizierte ist, dass es wirklich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.
Ich habe es nicht so verstanden, dass du deine Schildkröten nicht angemeldet hast. Wenn sie gemeldet sind, stehen deine Chancen nicht schlecht - nach alldem, was wir über Baden- Württhemberg herausgefunden haben. Ich würde es so machen, wie Sarina schreibt: Überzeuge den Sachbearbeiter.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Auch wenn du für die Weibchen Personen finden kannst (zwei müssen es mindestens sein), die bezeugen, dass die beiden schon vor 1987 in Deutschland lebten, ist da immer noch das Männchen. Ein Fundtier muss nicht anerkannt werden. Dann könnte ja jeder ein geschütztes Tier einschmuggeln und behaupten, er hätte es gefunden.
Bei uns in Niedersachsen werden Fundtiere und deren Nachkommen grundsätzlich beschlagnahmt.
Viel Erfolg
wünscht dir Gunda
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Dayserl
frisch reingeschneit

Dabei seit: 04.02.2008
Beiträge: 3

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Verfasst am:
04.02.2008, 23:31 (Kein Titel) |
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Hallo Gunda,
Du hast mir wenigstens hilfreiche Infos mit Deinen Beschreibungen zum Behördendschungel geliefert.
Irgendwie werde ich mit der Administration schon klar kommen.
Für die weiblichen Alttiere und das jüngere Männchen verlange ich ja gar keine Bescheinigung, da mir der Nachweis wohl schwer fällt. Aber - falls ich die 10 Schildkrötenbabies verschenke, wie können die Beschenkten - wenn sie die Geschenke bei der Behörde ordnungsgemäß anmelden und registrieren lassen - nachweisen, woher sie diese haben, wenn ich ihnen keine Bescheinigungen mit auf den Weg geben kann?
Hörst Du hier nicht auch den Amtsschimmel wiehern?!
Gruß vom Hans
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Anny
frisch reingeschneit

Name: Anny
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Beiträge: 1

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Verfasst am:
05.02.2008, 11:36 (Kein Titel) |
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Hi!
Eine Cites wirst du für die alten Tiere nicht bekommen, aber!
Zum Nachmelden (ich hab das erst hinter mir) musst du nachweisen, dass das Tier schon vor 1987 in deinem Besitz war oder in dem deiner Familie!
Bei mir verlangte das RP in Stuttgart --> (meine ortsansässige Behörde) weil ich natürlich nach über 30 Jahren keinen Kassenzettel mehr hatte ;-) eine Zeugenaussage einer nicht verwandt oder verschwägerten Person, die bezeugt, dass das Tier damals in unseren Besitz kam.
Bei uns war eine damalige Nachbarin die heute noch gut mit meinem Vater befreundet ist so lieb (ich war zu der Zeit ja noch gar nicht geboren).
Ich habe dann eine KOPIE!!! ihrer Zeugenaussage und die übliche Photodoku beigelet und den Vordruck zur Anmeldung für Landschildkröten ausgefüllt und abgeschickt. Natürlich dazu auch das Übergabe Schreiben von meinem Vater als er mir das Tier übergab (alles nur Kopien! NIE ORIGINALE!!!)
Nach einigen Wochen kam dann ein Bescheid zurück, dass ich glaubwürdig versichert habe, das es sich um einen Altbestand handelt und nun von meiner Seite keine Schritte mehr nötig sind.
Diesen Bescheid habe ich ein Laminiert, damit er nicht zu schaden kommt und dieser Bescheid müsste auch ausreichen das Tier in die Schweiz raus und wieder rein zu nehmen!
grüßle
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RC-PingPong
hat sich eingenistet


Name: Daniel
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Verfasst am:
05.02.2008, 11:43 (Kein Titel) |
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hallo zusammen
ich habe ein ähnliches problem und hoffe, dass ich hier richtig bin...
ich habe eine griechische landschildkröte (t.h.h.) aus dem tierheim...und keine ahnung wie alt die ist bzw. wie lang die schon in deutschland ist...
meine zuständige behörde hat mir damals gesagt, dass ich die cites gar nciht brauche, nur wenn ich das tier verkaufen will. da ich das bis heute nciht vorhatte habe ich auch keine cites beantragt...
halte ich jetzt illegal ne schildkröte?
wenn ja was kann ich machen?
Viele Grüße
Daniel
_________________ griechische Landschildkröten an die Macht
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gunda
Moderation


Name: Gunda
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Verfasst am:
05.02.2008, 15:14 (Kein Titel) |
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Nein, sie ist nicht illegal. Du hast sie doch gemeldet, oder?
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RC-PingPong
hat sich eingenistet


Name: Daniel
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Verfasst am:
05.02.2008, 15:48 (Kein Titel) |
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hallo
@gunda
keine ahnung !!!
soll ich nochmal bei der behörde anrufen und fragen?
Viele Grüße
Daniel
_________________ griechische Landschildkröten an die Macht
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Sarina
Stammschreiber


Name: Sarina
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Verfasst am:
05.02.2008, 19:16 (Kein Titel) |
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Hallo,
« RC-PingPong » hat folgendes geschrieben:
meine zuständige behörde hat mir damals gesagt, dass ich die cites gar nciht brauche, nur wenn ich das tier verkaufen will. da ich das bis heute nciht vorhatte habe ich auch keine cites beantragt...
DAs ist schon richtig.
Nur wird auf Behörden auch nicht immer sauber Buch geführt, und im Zweifelsfall darfst du beweisen, dass du das Tierheim-Tier damals bei der Behörde gemeldet hast. D.h. wenn du nichts schriftliches von der Behörde hast, lass dir von denen einen Zettel stempeln und unterscheiben, dass das Tier gemeldet ist, und du es halten darfst.
Grüße, Sarina
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