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Dominik
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Name: Dominik Müller
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Verfasst am:
25.12.2006, 21:33 New York bekämpft illegale exotische Tiergerichte |
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News der DGHT
auf www.dght.de
New York bekämpft illegale exotische Tiergerichte (Leguane, Schildkröten, Frösche)
Als ein Inspektor des Gesundheitsamtes einen Lebensmittelmarkt inspizierte, fiel ihm ein interessantes Angebot auf: 12 "magere Gürteltiere im Angebot". In Brooklyn entdeckten Inspektoren 15 Pfund Leguanfleisch auf einem westindischen Markt. Die Behörden gehen davon aus, dass es sich um einen Trend der Märkte handelt, Fleisch aus illegalen Quellen aufzukaufen und an Einwanderer zu verkaufen, die an exotische Menüs gewöhnt sind. Mittlerweile wurde in 2006 bis jetzt 65 % mehr Fleisch konfisziert als noch im Jahr zuvor. Die Gesundheitsbehörden kontrollieren nun verstärkt auch große Lagerhäuser, die Ware aus Russland, Asien und Afrika erhalten. Mittlerweile werden erste Erfolge gemeldet: In den ersten 9 Monaten dieses Jahres wurden ca. 800.000 Kilo Fleisch konfisziert, von denen 81 % vernichtet wurden. Es handelte sich um Importe, deren Ursprung nicht behördlich erkennbar oder deklariert war. Bei solchem Fleisch besteht auch die Gefahr der Verbreitung bakterieller Seuchen wie Salmonellose oder Botulismus. Allerdings ist der Verzehr von Leguanen, Fröschen und Gürteltieren dann legal, wenn sie aus einer behördlich genehmigten und regelmäßig kontrollierten Einrichtung stammen, von denen es bisher kaum welche gibt. Immer wieder finden die Inspektoren gerade in ethnischen Siedlungen besonders asiatischer oder afrikanischer Gruppen in New York Fleisch aus nicht verifizierbarer Quelle. In einem westafrikanischen Geschäft wurde "geräuchertes Nagetier" angeboten, ohne dass der Besitzer eine Auskunft hierzu gab, da er kein Englisch spreche. Als er jedoch den Prüfbericht las, protestierte er, dass er gar nicht wisse, was Nagetier bedeute, jedenfalls verkaufe er so etwas nicht. In ihrem Bemühen, die Geschäftsinhaber zu umzuerziehen, bieten die Behörden vermehrt Kurse zu Grundregeln der Lebensmittelhygiene an, um eine mögliche Ausbreitung von Bakterien und damit plötzliche Epidemien zu vermeiden. Wenn dies allerdings nicht reicht, sollen mit gerichtlicher Anordnung unbelehrbare Geschäfte geschlossen werden. (Quelle: Adam Goldman, AP, 12/1/06)
www.dght.de
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