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Naturschutzgebiet - was ist erlaubt & was nicht?

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Engelchen
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Name: Nicole

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BeitragVerfasst am: 04.08.2008, 09:37    Naturschutzgebiet - was ist erlaubt & was nicht? Antworten mit ZitatNach oben

Moin,

ich habe mal eine grundsätzliche Frage, weil ich im Internet nicht so richtig was darüber finde. Gibt es ein Gesetz, das regelt, was man in Naturschutzgebieten darf und was nicht?
Darf man z.B. Schnecken als Futtertiere entnehmen, Wasserlinsen vom Teich entfernen usw.? Irgendwo ist das doch bestimmt geregelt, oder?
Es heisst doch auch immer, dass man Hunde da anleinen muss...

Vielen Dank!

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marion
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Name: Marion


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BeitragVerfasst am: 04.08.2008, 10:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Engelchen,

in einem echten, ausgewiesenen Naturschutzgebiet (die haben eine grüne Tafel mit der Aufschrift Naturschutzgebiet und meist ist auch ein Zaun drum herum gezogen) darf man gar nichts.
Also nicht einmal betreten, geschweige denn etwas hineinbringen oder herausnehmen. Das sind die letzten Rückzugsmöglichkeiten für viele geschütze Pflanzen und Tiere. Weil man schon allein durch das Betreten viele Pflanzen knickt und somit "umbringt" ist dieses dort sinnvollerweise verboten. Ist es ein Naturschutzgebiet mit angelegten Wegen, das man betreten darf, so muss man auf den befestigten Wegen bleiben und darf nicht davon abweichen (eben aus dem oben besagten Grund.
Dass man (wenn man die dorthin schon mitbringt .. was ich nicht ganz verstehe, denn Hunde vertreiben viele wildlebenden Tiere allein schon mit ihrem Geruch und ihrer Anwesenheit .. es gibt andere Wege, wo man mit Hunden gehen kann, das muss nicht in einem Rückzugsgebiet für wildlebende Tiere sein, dass man dort Gassi geht ... aber das ist meine persönliche Meinung) Hunde dort anleint ist selbstverständlich.
In Landschaftsschutzgebieten sieht es anders aus :-)

_________________
Viele Grüße
Marion

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Engelchen
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Name: Nicole

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BeitragVerfasst am: 04.08.2008, 10:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ach so, das ist noch ein Unterschied, also Landschaftsschutzgebiet & Naturschutzgebiet?
Ich kenne nur so "ganz normale" Naturschutzgebiete aus Kindertagen, da waren wir aber auch auf Schulausflügen wandern und so. Da standen immer so gelbe Schilder mit ner Eule drauf.
Mir geht es halt eigentlich nur darum, das ich für meine Schildkröte hin & wieder paar Wasserlinsen entnehmen kann und mal ne Schnecke oder nen Regenwurm mitnehme. Das wäre hier aber so ein Landschaftsschutzgebiet. Wie sieht es denn da aus?

Danke schonmal :-)
Liebe Grüße

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Kröte
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BeitragVerfasst am: 04.08.2008, 14:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Nicole,

lese mal hier http://de.wikipedia.org/wiki/Landschaftsschutzgebiet nach.

Gruß Kröte

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Engelchen
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Name: Nicole

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BeitragVerfasst am: 04.08.2008, 14:23    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Kröte,

auf die Idee mit wikipedia hätte ich auch mal selber kommen können Icon_anonym . Hab wild rumgegooglet, aber die wohl falschen Suchbegriffe kombiniert.
Also, ich versteh es dann so, dass es ok ist, wenn man in geringem Maße Pflanzen und Tierchen entnimmt, da ich damit ja nicht den "Charakter des Schutzgebietes" verändere.

Danke nochmal & Gruß von der Ostsee!

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Xela
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BeitragVerfasst am: 04.08.2008, 15:37    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

*rösper*

entschuldigt, wenn ich mich da mal einmische.

Aus meiner Vorstellung konntet ihr ja schon entnehmen, dass ich bei ner Behörde arbeite und für Artenschutz zuständig bin.
Zum Artenschutz gehören auch heimische Arten.
Desweitern bin ich für Naturschutz zuständig und bearbeite auch alles, was mit Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten zu tun hat.

@ marion: also in Bayern haben die wenigsten Schuztgebiete einen Zaun rum. Es ist zwar viel verboten aber nicht alles. Dies ist von Schutzgebiet zu Schutzgebiet unterschiedlich.

Am besten mal bei der für das Gebiet zuständigen Naturschutzbehörde anrufen und Fragen.
Welches Schutzgebiet ist es? (Naturschutzgebiet, Landschaftschutzgebiet usw.)
Was ist verboten? bzw. Darf ich xyz tun?


Behördenmitarbeiter sind auch nur Menschen. Und wenn man sie nett fragt, beisen sie auch nicht.

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Engelchen
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Name: Nicole

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BeitragVerfasst am: 04.08.2008, 22:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo.

Na ist doch schon praktisch ne Fachfrau für´s Rechtliche da zu haben ;-).
Ich wollte halt eigentlich auch kein Drama draus machen. Das sind ja im Grunde keine Mengen, die ich da entführen will. Ist mehr so, dass ich einfach darüber Bescheid wissen wollte. Es gibt ja doch immer mal so pinible Menschen, die einen dann bei sowas "erwischen" und meinen, sie könnten einem was...

Geht denn so ein Landschaftsschutzgebiet eigentlich "ab Schild" los oder wo sind da sie Grenzen? Eingezäunte Gebiete hätte ich - zumindest bewusst - auch noch nie gesehen.

Gruß & danke!

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Xela
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BeitragVerfasst am: 05.08.2008, 11:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Einfach losziehen, mit der Hoffnung es sieht mich schon keiner ist ganz schlecht.
Das entnehmen von Tieren und Pflanzen ist in jedem Schutzgebiet eigentlich verboten.
Unter bestimmten Umständen könnte Dir eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Hierzu musst du allerdings Kontakt zur zuständigen Naturschutzbehörde aufnehmen.

Oder gibts nicht eine Stelle zum Entnehmen der Wasserlinsen, die nicht im Schutzgebiet liegt.

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Engelchen
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BeitragVerfasst am: 05.08.2008, 11:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Daher meine Frage, ab wo das Landschaftsschutzgebiet anfängt. Denn das entsprechende Schild steht erst ein ganzes Stück weiter...
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Kröte
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BeitragVerfasst am: 05.08.2008, 21:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Xela » hat folgendes geschrieben:
Das entnehmen von Tieren und Pflanzen ist in jedem Schutzgebiet eigentlich verboten.Unter bestimmten Umständen könnte Dir eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Hierzu musst du allerdings Kontakt zur zuständigen Naturschutzbehörde aufnehmen.


Hallo Xela,

welche Umstände/Gründe würde denn ein Entnehmen von Pflanzen/Tieren aus einem Schutzgebiet erlauben, für die man dann eine Ausnahmegenehmigung erteilt bekommt?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine Ausnahmegenehmigung erteilt bekommt, weil man die Tiere und Pflanzen die man in dem Schutzgebiet entnehmen möchte zum verfüttern für die Haustiere benötigt.
Dies war die eigentliche Frage von Nicole.

Gruß Kröte

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Xela
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BeitragVerfasst am: 06.08.2008, 10:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Engelchen » hat folgendes geschrieben:
Daher meine Frage, ab wo das Landschaftsschutzgebiet anfängt. Denn das entsprechende Schild steht erst ein ganzes Stück weiter...


Die Schilder stehen normalerweise da, wo die Grenze des Schutzgebietes Straßen oder Wege kreuzen. Nicht das ganze Schutzgebiet ist mit Schildern umrundet (das wär ja dann wieder die Variante mit dem Zaun). Die genauen Grenze weiß die Naturschutzbehörde und manchmal auch die Gemeinde, in der das Schutzgebiet liegt.


« Kröte » hat folgendes geschrieben:
welche Umstände/Gründe würde denn ein Entnehmen von Pflanzen/Tieren aus einem Schutzgebiet erlauben, für die man dann eine Ausnahmegenehmigung erteilt bekommt?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine Ausnahmegenehmigung erteilt bekommt, weil man die Tiere und Pflanzen die man in dem Schutzgebiet entnehmen möchte zum verfüttern für die Haustiere benötigt.
Dies war die eigentliche Frage von Nicole.


Meist werden die Ausnahmegenehmigungen für Lehre und Forschung ausgestellt. Aber auch andere Fälle sind durchaus denkbar. Dies liegt aber im vollen Ermessen der Naturschutzbehörde.

Es führt also nichts an einem Kontakt mit der Naturschutzbehörde vorbei.
(Und wie gesagt: Wenn man nett fragt, beisen die auch nicht.)

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Engelchen
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BeitragVerfasst am: 06.08.2008, 10:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,
also mein Problem ist zumindest gelöst, ich hab mich nämlich mal ein bisschen durch das Internet gewühlt und für das Landschaftsschutzgebiet, um das es geht sogar eine Karte der Stadt Kiel gefunden und da ist auch ne eindeutige Grenze eingezeichnet und der Tümpel wo ich Wasserlinsen holen will, liegt eindeutig ausserhalb der Grenze. Puh...

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Naoussa
noch am schnuppern
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Name: Christa


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BeitragVerfasst am: 19.08.2008, 21:30    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo!

Nur noch mal so zur Ergänzung: Bestimmungen zu bestimmten geschützen Bereichen in der Natur sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Es gibt jeweils unterschiedliche Bezeichnungen aber oft auch noch unterschiedliche Abstufungen in der Intensität des Schutzstatus innerhalb eines Bundeslandes selber. Und somit auch unterschiedliche Sachen die Erlaubt bzw. Verboten sind.

Grundsätzliche Informationen findet man in den jeweiligen Landschaftsgesetzen oder Landeswaldgesetzen. Detaliertere Bestimmungen zu einzelnen Gebieten kann man bei den Unteren Landschafts- bzw. Forstbehörden bekommen.

Christa

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