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Landschildkröten ohne papiere.wo bekomme ich welche her?

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lolli
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Name: Steffen krüger


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BeitragVerfasst am: 10.04.2008, 03:49    Landschildkröten ohne papiere.wo bekomme ich welche her? Antworten mit ZitatNach oben

Icon_2thumbs Hallo,ich bin neu hier und würde gerne ein paar fragen los werden.also ich habe von meiner Verwandschaft die Landschildkröten züchtet neulich 3 süße babys bekommen.1xgriechische,1xvierzehen und eine breitrandLandschildkröte auf nachfragen erfuhr ich das es zu den tieren keine Papiere und fotodokumentationen gibt da die elterntiere auch keine besitzen.was soll ich nun machen?kann ich sie behalten?wo bekomme ich die Papiere bzw. eu-nachweise für diese tiere her?ist das überhaubt möglich oder begehe ich somit schon eine straftat? Icon_banned


steffen

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Marcel
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BeitragVerfasst am: 10.04.2008, 13:45    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
3 süße babys bekommen.1xgriechische,1xvierzehen und eine breitrandLandschildkröte


Hallo,

wieso hällst du denn 3 verschiedene Arten - das ist alles andere als Artgerechte Haltung?

_________________
Mit freundlichen Grüßen

Marcel



Das oberste Ziel bei der Vermehrung von Wildtieren ist,
diese so zu erhalten,
wie sie auch in der Natur vorkommen.

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Kröte
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BeitragVerfasst am: 10.04.2008, 13:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Steffen,

Du hättest die Tiere ohne Papiere nicht nehmen dürfen und Deine Verwandten hätten die Schildkröten ohne Papiere nicht abgeben dürfen.


Für die Vierzehenschildkröte benötigst Du einen Herkunftsnachweis, für die Breitrandschildkröte und Griechische Landschildkröte eine Eu- Bescheinigung.
http://www.villa-testudo.de/index.php?id=35
http://www.schildkroeten-farm.de/rechtliches.php

Gruß Kröte

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lolli
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Name: Steffen krüger


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BeitragVerfasst am: 10.04.2008, 14:33    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo wie schon gesagt.ich bekam sie nur geschenkt.kann ich mir diese nachweise vielleicht bei den Ämtern beantragen?so sind sie aber vol gesund und fressen prima.
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Marcel
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BeitragVerfasst am: 10.04.2008, 17:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
hallo wie schon gesagt.ich bekam sie nur geschenkt.kann ich mir diese nachweise vielleicht bei den Ämtern beantragen?


Hallo,

geschenkt oder gekauft spielt überhaupt keine rolle man darf sie nicht ohne Nötige Papiere an sich nehmen! Den Schwarzen Peter bekommst du, den wenn du keine nötigen Papiere hast und es bekommt jemand mit gibt es eine saftige Geldstrafe.

_________________
Mit freundlichen Grüßen

Marcel



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lolli
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Name: Steffen krüger


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BeitragVerfasst am: 10.04.2008, 18:30    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

also rätst du mir die tiere abzugeben?Wo?bekomme ich ärger wenn ich sie abgebe ohne papiere?natürlich in eine auffangstation aber fragen die nicht auch wo ich diese her habe?


Gruß Steffen

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Kröte
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BeitragVerfasst am: 10.04.2008, 19:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Steffen,

gibt die Tiere am besten wieder dahin zurück, von wo Du sie bekommen hast.
Diese Leute (Verwandtschaft) sollten ihren Altbestand melden, dann können sie auch Papiere für die Nachzuchten beantragen um diese dann legal zu verkaufen.


Die Abgabe von artengeschützten Tieren ohne ordnungsgemäße Papiere ist eine Ordnungswidrigkeit.
Sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer, dabei spielt es keine Rolle ob die Tiere verkauft oder verschenkt werden.

Gruß Kröte

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jutta
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Name: jutta


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BeitragVerfasst am: 25.04.2008, 10:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Kröte » hat folgendes geschrieben:
Die Abgabe von artengeschützten Tieren ohne ordnungsgemäße Papiere ist eine Ordnungswidrigkeit.
Sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer, dabei spielt es keine Rolle ob die Tiere verkauft oder verschenkt werden.




Uuups, habe ich jetzt erst gelesen und antworte aber trotzdem noch: in Deutschland dürfen nach Anhang A geschützete Tiere, also hier die Testudo, ohne Papiere vom Züchter verschenkt werden. Er muss die Tiere ordnungsgemäss beim zuständigen Amt anmelden und auch die Fotodoku durchführen- aber er muss KEINE Papiere beantragen. Denn die EU Bescheinugung ist eine Vermarktungsgenehmgung und ein Verschenken ist KEINE Vermarktung! Dennoch sind es legale Tiere, da aber der ganze Aufwand mit Meldung und Fotodoku der Gleiche ist, halte ich das für sinnlos, aber legal ist es und stellt somit keine Ordnungswidrigkeit dar! Zuständige Beamte und Andere die das nicht glauben, sollten bei der zuständigen Stelle beim BfN nacghfragen.
Grüsse- Jutta

PS diese Ausnahmeregelung soll aber wohl irgendwann abgeschafft werden.

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Marcel
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BeitragVerfasst am: 25.04.2008, 12:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
in Deutschland dürfen nach Anhang A geschützete Tiere, also hier die Testudo, ohne Papiere vom Züchter verschenkt werden. Er muss die Tiere ordnungsgemäss beim zuständigen Amt anmelden und auch die Fotodoku durchführen- aber er muss KEINE Papiere beantragen. Denn die EU Bescheinugung ist eine Vermarktungsgenehmgung und ein Verschenken ist KEINE Vermarktung! Dennoch sind es legale Tiere, da aber der ganze Aufwand mit Meldung und Fotodoku der Gleiche ist, halte ich das für sinnlos, aber legal ist es und stellt somit keine Ordnungswidrigkeit dar! Zuständige Beamte und Andere die das nicht glauben, sollten bei der zuständigen Stelle beim BfN nacghfragen.


Hallo Jutta,

das höre ich ja zum ersten mal!? Aber sehr interesand.

_________________
Mit freundlichen Grüßen

Marcel



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wie sie auch in der Natur vorkommen.

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Dani
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BeitragVerfasst am: 25.04.2008, 12:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo!

Was Jutta schreibt, kann ich nur bestätigen, hab das in meinem Bekanntenkreis schon mitbekommen:
Es reicht für den Käufer, wenn er an die zuständige Behörde eine Schenkungsurkunde des Züchters zur Anmeldung der Kröte schickt (samt Fotos).

Grüße
Dani

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jutta
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Name: jutta


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BeitragVerfasst am: 25.04.2008, 14:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Dani » hat folgendes geschrieben:
Es reicht für den Käufer, wenn er an die zuständige Behörde eine Schenkungsurkunde des Züchters zur Anmeldung der Kröte schickt (samt Fotos).



So geht das. Aber um es noch einmal zu verdeutlichen: das geht nur mit legalen und angemeldeten Tieren!

Grüsse- Jutta

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Kröte
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Name: kroete


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BeitragVerfasst am: 25.04.2008, 19:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Jutta,

« Kröte » hat folgendes geschrieben:
Die Abgabe von artengeschützten Tieren ohne ordnungsgemäße Papiere ist eine Ordnungswidrigkeit.
Sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer, dabei spielt es keine Rolle ob die Tiere verkauft oder verschenkt werden.Gruß Kröte


Mit ordnungsgemäßen Papieren habe ich nicht unbedingt eine EG Bescheinigung gemeint.
Für besonders geschützte Tiere ist ein Herkunftsnachweis vorzulegen, der beweist, dass es sich um nachgezüchtete bzw. legal der Natur entnommene Tiere handelt.
Als Herkunftsnachweis gilt z.B. eine amtliche Bescheinigung, eine Eigenzuchtbestätigung des Züchters, eine Einfuhrgenehmigung, eine CITES-Bescheinigung oder ein Kaufbeleg mit Nachweisbuch-Nummer und Herkunftsangabe.
Um einen solchen Herkunftsnachweis von dem Züchter zu erhalten, müssen dessen Tiere aber bei der Behörde gemeldet sein.

Gruß Kröte

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