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lolli
frisch reingeschneit

Name: Steffen krüger
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 3

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Verfasst am:
10.04.2008, 03:49 Landschildkröten ohne papiere.wo bekomme ich welche her? |
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Hallo,ich bin neu hier und würde gerne ein paar fragen los werden.also ich habe von meiner Verwandschaft die Landschildkröten züchtet neulich 3 süße babys bekommen.1xgriechische,1xvierzehen und eine breitrandLandschildkröte auf nachfragen erfuhr ich das es zu den tieren keine Papiere und fotodokumentationen gibt da die elterntiere auch keine besitzen.was soll ich nun machen?kann ich sie behalten?wo bekomme ich die Papiere bzw. eu-nachweise für diese tiere her?ist das überhaubt möglich oder begehe ich somit schon eine straftat?
steffen
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Marcel
hat sich eingenistet


Name: Rückborn
Alter: 20
Dabei seit: 07.10.2007
Beiträge: 398
Arten: Testudo hermanni boettgeri (Griechische Landschildkröte)
Wohnort: Lehrte

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Verfasst am:
10.04.2008, 13:45 (Kein Titel) |
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Zitat:
3 süße babys bekommen.1xgriechische,1xvierzehen und eine breitrandLandschildkröte
Hallo,
wieso hällst du denn 3 verschiedene Arten - das ist alles andere als Artgerechte Haltung?
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Mit freundlichen Grüßen
Marcel
Das oberste Ziel bei der Vermehrung von Wildtieren ist,
diese so zu erhalten,
wie sie auch in der Natur vorkommen.
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Kröte
Moderation


Name: kroete
Dabei seit: 22.06.2006
Beiträge: 1893

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Verfasst am:
10.04.2008, 13:46 (Kein Titel) |
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lolli
frisch reingeschneit

Name: Steffen krüger
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 3

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Verfasst am:
10.04.2008, 14:33 (Kein Titel) |
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hallo wie schon gesagt.ich bekam sie nur geschenkt.kann ich mir diese nachweise vielleicht bei den Ämtern beantragen?so sind sie aber vol gesund und fressen prima.
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Marcel
hat sich eingenistet


Name: Rückborn
Alter: 20
Dabei seit: 07.10.2007
Beiträge: 398
Arten: Testudo hermanni boettgeri (Griechische Landschildkröte)
Wohnort: Lehrte

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Verfasst am:
10.04.2008, 17:44 (Kein Titel) |
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Zitat:
hallo wie schon gesagt.ich bekam sie nur geschenkt.kann ich mir diese nachweise vielleicht bei den Ämtern beantragen?
Hallo,
geschenkt oder gekauft spielt überhaupt keine rolle man darf sie nicht ohne Nötige Papiere an sich nehmen! Den Schwarzen Peter bekommst du, den wenn du keine nötigen Papiere hast und es bekommt jemand mit gibt es eine saftige Geldstrafe.
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Mit freundlichen Grüßen
Marcel
Das oberste Ziel bei der Vermehrung von Wildtieren ist,
diese so zu erhalten,
wie sie auch in der Natur vorkommen.
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lolli
frisch reingeschneit

Name: Steffen krüger
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 3

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Verfasst am:
10.04.2008, 18:30 (Kein Titel) |
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also rätst du mir die tiere abzugeben?Wo?bekomme ich ärger wenn ich sie abgebe ohne papiere?natürlich in eine auffangstation aber fragen die nicht auch wo ich diese her habe?
Gruß Steffen
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Kröte
Moderation


Name: kroete
Dabei seit: 22.06.2006
Beiträge: 1893

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Verfasst am:
10.04.2008, 19:11 (Kein Titel) |
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Hallo Steffen,
gibt die Tiere am besten wieder dahin zurück, von wo Du sie bekommen hast.
Diese Leute (Verwandtschaft) sollten ihren Altbestand melden, dann können sie auch Papiere für die Nachzuchten beantragen um diese dann legal zu verkaufen.
Die Abgabe von artengeschützten Tieren ohne ordnungsgemäße Papiere ist eine Ordnungswidrigkeit.
Sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer, dabei spielt es keine Rolle ob die Tiere verkauft oder verschenkt werden.
Gruß Kröte
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jutta
hat sich eingenistet


Name: jutta
Dabei seit: 01.07.2006
Beiträge: 269

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Verfasst am:
25.04.2008, 10:10 (Kein Titel) |
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« Kröte » hat folgendes geschrieben:
Die Abgabe von artengeschützten Tieren ohne ordnungsgemäße Papiere ist eine Ordnungswidrigkeit.
Sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer, dabei spielt es keine Rolle ob die Tiere verkauft oder verschenkt werden.
Uuups, habe ich jetzt erst gelesen und antworte aber trotzdem noch: in Deutschland dürfen nach Anhang A geschützete Tiere, also hier die Testudo, ohne Papiere vom Züchter verschenkt werden. Er muss die Tiere ordnungsgemäss beim zuständigen Amt anmelden und auch die Fotodoku durchführen- aber er muss KEINE Papiere beantragen. Denn die EU Bescheinugung ist eine Vermarktungsgenehmgung und ein Verschenken ist KEINE Vermarktung! Dennoch sind es legale Tiere, da aber der ganze Aufwand mit Meldung und Fotodoku der Gleiche ist, halte ich das für sinnlos, aber legal ist es und stellt somit keine Ordnungswidrigkeit dar! Zuständige Beamte und Andere die das nicht glauben, sollten bei der zuständigen Stelle beim BfN nacghfragen.
Grüsse- Jutta
PS diese Ausnahmeregelung soll aber wohl irgendwann abgeschafft werden.
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Marcel
hat sich eingenistet


Name: Rückborn
Alter: 20
Dabei seit: 07.10.2007
Beiträge: 398
Arten: Testudo hermanni boettgeri (Griechische Landschildkröte)
Wohnort: Lehrte

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Verfasst am:
25.04.2008, 12:10 (Kein Titel) |
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Zitat:
in Deutschland dürfen nach Anhang A geschützete Tiere, also hier die Testudo, ohne Papiere vom Züchter verschenkt werden. Er muss die Tiere ordnungsgemäss beim zuständigen Amt anmelden und auch die Fotodoku durchführen- aber er muss KEINE Papiere beantragen. Denn die EU Bescheinugung ist eine Vermarktungsgenehmgung und ein Verschenken ist KEINE Vermarktung! Dennoch sind es legale Tiere, da aber der ganze Aufwand mit Meldung und Fotodoku der Gleiche ist, halte ich das für sinnlos, aber legal ist es und stellt somit keine Ordnungswidrigkeit dar! Zuständige Beamte und Andere die das nicht glauben, sollten bei der zuständigen Stelle beim BfN nacghfragen.
Hallo Jutta,
das höre ich ja zum ersten mal!? Aber sehr interesand.
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Mit freundlichen Grüßen
Marcel
Das oberste Ziel bei der Vermehrung von Wildtieren ist,
diese so zu erhalten,
wie sie auch in der Natur vorkommen.
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Dani
schreibt gerne mal


Name: Daniela
Alter: 30
Dabei seit: 20.06.2006
Beiträge: 219
Arten: Testudo hermanni boettgeri
Wohnort: Landkreis Ludwigsburg

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Verfasst am:
25.04.2008, 12:51 (Kein Titel) |
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Hallo!
Was Jutta schreibt, kann ich nur bestätigen, hab das in meinem Bekanntenkreis schon mitbekommen:
Es reicht für den Käufer, wenn er an die zuständige Behörde eine Schenkungsurkunde des Züchters zur Anmeldung der Kröte schickt (samt Fotos).
Grüße
Dani
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jutta
hat sich eingenistet


Name: jutta
Dabei seit: 01.07.2006
Beiträge: 269

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Verfasst am:
25.04.2008, 14:07 (Kein Titel) |
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« Dani » hat folgendes geschrieben:
Es reicht für den Käufer, wenn er an die zuständige Behörde eine Schenkungsurkunde des Züchters zur Anmeldung der Kröte schickt (samt Fotos).
So geht das. Aber um es noch einmal zu verdeutlichen: das geht nur mit legalen und angemeldeten Tieren!
Grüsse- Jutta
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Kröte
Moderation


Name: kroete
Dabei seit: 22.06.2006
Beiträge: 1893

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Verfasst am:
25.04.2008, 19:11 (Kein Titel) |
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Hallo Jutta,
« Kröte » hat folgendes geschrieben:
Die Abgabe von artengeschützten Tieren ohne ordnungsgemäße Papiere ist eine Ordnungswidrigkeit.
Sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer, dabei spielt es keine Rolle ob die Tiere verkauft oder verschenkt werden.Gruß Kröte
Mit ordnungsgemäßen Papieren habe ich nicht unbedingt eine EG Bescheinigung gemeint.
Für besonders geschützte Tiere ist ein Herkunftsnachweis vorzulegen, der beweist, dass es sich um nachgezüchtete bzw. legal der Natur entnommene Tiere handelt.
Als Herkunftsnachweis gilt z.B. eine amtliche Bescheinigung, eine Eigenzuchtbestätigung des Züchters, eine Einfuhrgenehmigung, eine CITES-Bescheinigung oder ein Kaufbeleg mit Nachweisbuch-Nummer und Herkunftsangabe.
Um einen solchen Herkunftsnachweis von dem Züchter zu erhalten, müssen dessen Tiere aber bei der Behörde gemeldet sein.
Gruß Kröte
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