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Landschildkröte gefunden - was für eine Art ist es?

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jutta
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Name: jutta


Dabei seit: 01.07.2006
Beiträge: 355



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BeitragVerfasst am: 13.06.2008, 15:00    Re: Haltungsfrage Antworten mit ZitatNach oben

« lexi » hat folgendes geschrieben:
Hallo!

Bis heute hat sich niemand auf die Anzeigen gemeldet und auch das zusteandige Amt konnte uns nicht weiterhelfen. Zuerst wollten sie das Tier beschlagnahmen...machen die das normalerweise wirklich? Aber dann haben sie auch nichts mehr von sich hoeren lassen.



Hallo Lexi!
Das ist der richtige Weg- die Behörde muss das Tier beschlagnahmen und kann es dann bei Euch in Haltung überlassen. D.h. es gehört denen, wohnt aber bei Euch. Ihr dürft Euch um Unterbringung, Futter, Tierarzt etc. kümmern, bekommt das nicht bezahlt und dürft das Tier nur mit Zustimmung der Behörde weitergeben, nicht verkaufen. Nachzuchten gehören dann Euch.
Grüsse
Jutta

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lexi
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Dabei seit: 31.05.2008
Beiträge: 10

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BeitragVerfasst am: 13.06.2008, 15:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Jutta.
Danke fuer dein Post. Interessant, dass und das mal jemand sagt!
Ehrlich gesagt finde ich das Verhalten der Behoerde etwas seltsam. Als wir dort angerufen haben meinten sie das Tier wuerde beschlagnahmt werden - was sie darunter verstehen wissen wir bis heute nicht, wir dachten da kommt vielleicht jemand die Tage vorbei ?! . Ausserdem wollten sie weder Fotos noch sonstige Daten oder Informationen zu dem Tier. Nachweisen koennten sie uns also gar nichts...

Koennten wir sie denn offiziell adoptieren oder bleibt sie weiterhin "beschlagnahmt"?

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jutta
Panzerknipser
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Name: jutta


Dabei seit: 01.07.2006
Beiträge: 355



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BeitragVerfasst am: 13.06.2008, 17:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo!
Griechische Landschildkröten gehören Deutschland zu den streng geschützten Arten. Für diese Tiere besteht generell ein Haltungsverbot, von denen es Ausnahmen gibt, z.B. durch die notwendigen Papiere. Diese Papiere bekommst Du nur für Tiere, wo die legale Herkunft nachzuweisen ist, Importgenehmigung oder den Nachweis, dass es eine Nachzucht von gemeldeten Elterntieren ist. Das kann bei einem Fundtier nicht sein, also kann die nötige EU-Bescheinigung nicht ausgestellt werden und die Schildkröte wird Dir nicht gehören können. Also bleibt sie Eigentum der Behörde, aber ohne Grund wird Dir Niemand eine bei Dir eingestellte Schildkröte wegnehmen.
Aber solange das mit dem zuständigen Amt nicht geregelt ist, ist und bleibt die Schildkröte illegal bei Euch.
Grüsse
Jutta

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gunda
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Name: Gunda

Alter: 51
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Beiträge: 1134
Arten: Thb
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BeitragVerfasst am: 13.06.2008, 17:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das Verhalten der Behörde ist nicht seltsam, sonden das ist der normale Weg. Jutta hat ja schon alles beschrieben. Irgendwann in den nächsten Tagen/Wochen/Monaten kommt ein Beamter vorbei und macht sich ein Bild von der Situation. Auch wenn sie weiterhin bei euch leben darf, wird sie immer dem Land gehören. Es sei denn, der rechtmäßige Besitzer findet sich.
Grüße,
Gunda

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lexi
noch am schnuppern
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Dabei seit: 31.05.2008
Beiträge: 10

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BeitragVerfasst am: 13.06.2008, 17:30    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vielen Dank euch Beiden fuer die Aufklaerung!
Wir hatten eben gedacht, die seien etwas schneller und "interessierter" ob wir sie ueberhaupt artgerecht halten koennen bis dann vielleicht mal jemand kommt :-)
Naja, Papiere sind ja eher nebensaechlich, Hauptsache es geht ihr gut! Icon_2thumbs

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